Grillen: Welche Vorschriften sind dabei zu beachten?

Vorschriften beim Grillen

Mit dem Beginn der warmen Jahreszeit wird vielerorts auch die Grillsaison eingeläutet. Ein Sommer ohne Würstchen, Steak oder Gemüse vom Rost ist für viele Menschen unvorstellbar und dennoch kann es beim Grillen mit Behörden und Nachbarn Ärger geben.

Welche Vorschriften es zu beachten gilt und wenn sogar Bußgelder drohen können, beleuchtet der nachfolgende Beitrag.

Vorschriften beim GrillenDarüber hinaus bietet das kostenlose Ratgeberportal bussgeldkatalog.org umfassende Informationen zum Grillen im eigenen Garten, auf dem Balkon sowie in Wäldern und Parkanlagen.

Außerdem finden Sie dort weitere Artikel zu den rechtlichen Grundlagen zahlreicher anderer Freizeitaktivitäten.

Welche Gesetze müssen beim Grillen beachtet werden?

Grillfans wird es nicht leicht gemacht, den Überblick über die gesetzlichen Vorgaben zu behalten, denn einheitliche Regelungen zum Grillen gibt es in Deutschland nicht. So können die Vorschriften je nach Bundesland bzw. Gemeinde variieren. Darüber hinaus spielt es eine entscheidende Rolle, wo genau Sie grillen wollen.

Das Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse einer Mietwohnung ist grundsätzlich erlaubt, solange in Mietvertrag und Hausordnung nicht etwas anderes steht. Daher ist es sinnvoll, vorab einen Blick in diese Unterlagen zu werfen.

Zudem gilt es sicherzustellen, dass andere Mieter nicht durch die Rauchentwicklung beeinträchtigt werden. Um einen möglichen Nachbarschaftsstreit zu vermeiden, empfiehlt sich die Verwendung eines Elektrogrills. Zudem sollten Sie größere Grillabende hausintern ankündigen.

Grill Party Wer ein eigenes Haus mit Grundstück besitzt, genießt beim Grillen meist mehr Freiheiten. Schließlich sind die Abstände zu den Nachbarn in der Regel deutlich größer.

Dennoch können auch dort tägliche Grillpartys zum Problem werden.
So gilt es das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und auch die Nachtruhe zu beachten.

Um mögliche Auseinandersetzungen mit den lieben Nachbarn zu vermeiden, besteht vielerorts auch die Möglichkeit, auf öffentliche Grillplätze auszuweichen. Welche Regeln für das Grillen in öffentlichen Parkanlagen gelten, unterscheidet sich dabei je nach Gemeinde, daher sollten Sie sich im Vorfeld vor Ort informieren.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, stellt seinen Grill nur dort auf, wo dies durch ein entsprechendes Hinweisschild explizit erlaubt ist.

Wann drohen fürs Grillen Sanktionen?

Wer sich beim Grillen nicht an die geltenden Vorschriften hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Was dabei im Einzelnen droht, hängt vom jeweiligen Verstoß ab. Ignorieren Mieter ein in der Hausordnung festgeschriebenes Grillverbot, kann dies eine Abmahnung nach sich ziehen. Wer sich danach weiterhin uneinsichtig zeigt, muss ggf. auch mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

Ein teures Vergnügen kann das wilde Grillen werden. Umgangssprachlich wird so das unerlaubte Grillen auf Grünflächen und in Naturschutzgebieten bezeichnet. Die Höhe der Geldsanktionen variiert dabei je nach Bundesland bzw. Gemeinde, allerdings ist üblicherweise von einem maximalen Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro die Rede.

In der Praxis müssen Wildgriller allerdings meist nur mit einem deutlich geringeren Verwarngeld rechnen, welches in vielen Fällen zweistellig ausfällt. In einem Naturschutzgebiet können die Sanktionen allerdings auch höher ausfallen.

Bußgelder drohen zudem auch, wenn der Müll der Grillparty sowie die Kohlereste nicht ordnungsgemäß entsorgt werden. Heiße Kohle hat dabei aber nichts in den normalen Abfallbehältern zu suchen. Gibt es dafür vor Ort keine speziellen Mülltonnen, müssen Sie das Auskühlen abwarten.


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